Artikel Lexikon der Geographie

Armutsbekämpfung, direktes oder indirektes Ziel nationaler und/oder internationaler Entwicklungszusammenarbeit. In der bundesdeutschen Entwicklungspolitik wird zwischen struktureller und direkter Armutsbekämpfung unterschieden. Erstere umfasst Vorhaben, die auf strukturelle Veränderungen in den Partnerländern abzielen, z.B. Agrarreformen, Reformen des öffentlichen Finanzwesens, Institutionen- und Infrastrukturförderung. Auf die Armutssituation in den Partnerländern nehmen sie nur indirekt Einfluss. Als direkte Armutsbekämpfung zählen Vorhaben, die sich gezielt an arme Bevölkerungsgruppen wenden: z.B. selbsthilfeorientierte Projekte auf lokaler Ebene unter Einbeziehung der armen Bevölkerungsgruppen in den Sektoren Wasserversorgung, Ernährungssicherung, Ländliche Regionalentwicklung, Wohnen usw. Andere Formen der direkten Armutsbekämpfung sind die Förderung von sozialen Diensten wie Grundbildung und Basisgesundheit. Auch IWF und Weltbank haben die Notwendigkeit struktureller Armutsbekämpfung in Entwicklungsländern erkannt. Seit 1999 ist die Kreditvergabe an Least Developed Countries an die Auflage gebunden, dass jene Länder sog. Poverty Reduction Strategy Papers (PRSP) entwickeln und durchführen. Die PRSP beschreiben die mittelfristigen Entwicklungswege der ärmsten Entwicklungsländer, insbesondere die Strategien zur Armutsbekämpfung. Sie sollen von den Regierungen der Länder unter Mitwirkung gewählter Institutionen sowie der Zivilgesellschaft (bei Konsultation der Armen) vorbereitet und umgesetzt werden.

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