Dabei fing alles – wie so häufig in der Wissenschaft – mit einer Zufallsentdeckung an: Als der britische Biologe Alec Jeffrey vor über zwanzig Jahren über die genetische Entwicklung des Menschen forschte, fiel ihm auf, dass neben den bei allen Menschen identischen Abschnitten der DNA auch Bereiche auftauchen, die individuell hochgradig unterschiedlich sind. Jeffrey erkannte sofort das Potenzial seiner Entdeckung, die er 1985 als "DNA-Fingerprinting" der Fachwelt vorstellte.
Jeffreys Methode – für die er 1994 von Königin Elisabeth zum Ritter geschlagen wurde – hat sich seit dem wenig verändert: Die DNA aus menschlichen Zellen wird isoliert und mit bestimmten Enzymen in kleine Stücke zerschnipselt. Den Laboranten genügen hierfür schon winzige Mengen – sei es aus Blut, Speichel, Haaren oder Sperma –, da sie das Erbmaterial mit der 1986 von Kary Mullis entwickelten Polymerasekettenreaktion millionenfach vervielfältigen können.
Für ihre DNA-Analysen verwenden die Vaterschaftstester nicht die Abschnitte, die für bestimmte Proteine kodieren. Das ginge auch gar nicht, weil sich die Menschen hier viel zu wenig voneinander unterscheiden. Hochgradig variabel sind jedoch kurze Abfolgen von nur wenigen Basen, die sich viele Male wiederholen. Da sich diese Schnipsel wegen ihrer Kleinheit von den übrigen DNA-Bruchstücken im Bandenmuster absetzen, werden sie als Mini- oder Mikrosatelliten bezeichnet.
Die Funktion der Satelliten-DNA – wenn sie denn eine hat – ist den Genetikern immer noch ein Rätsel. Ohne Selektionsdruck konnten sich in diesen nichtkodierenden Abschnitten zufällige Mutationen anhäufen, sodass sie sich wie "echte" Fingerabdrücke von Individuum zu Individuum unterscheiden. Rückschlüsse auf bestimmte Eigenschaften des Menschen, wie Persönlichkeit, Gesundheit oder das Geschlecht, sind mit dem genetischen Fingerabdruck nicht möglich. Nur die Identität oder – wie beim Vaterschaftstest – die nahe Verwandtschaft kann das fälschlicherweise als "Gen-Test" bezeichneten Verfahren ermitteln. Eine genetische Vaterschaft lässt mit 99,9 Prozent nahezu sicher bestätigen – oder aber zu 100 Prozent ausschließen.
Genetisches Material unterliegt juristisch dem Datenschutz. Daher hat das Bundesverfassungsgericht jetzt bestätigt, dass heimlich durchgeführte Vaterschaftstest nicht als Beweismittel vor Gericht gelten. Ein zweifelnder Vater soll jedoch nicht mehr länger im Unklaren gelassen werden: Der Gesetzgeber ist aufgefordert, bis zum 31. März 2008 ein Verfahren zu schaffen, das die Vaterschaftsfeststellung notfalls auch gegen den Willen der Mutter erzwingen kann.





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1. Zweifel
15.02.2007, Gunter TannhäuserWenn es richtig ist, dass jedes vierte bis fünfte Kind in Ehen nicht vom Familienvater gezeugt wurde, kann man sich vorstellen, was dann auf die Sozialkassen zu käme: Der Vater würde sich - insbesondere nach einer Scheidung - sicher weigern, für das Kind den Unterhalt zu bestreiten. Der leibliche Vater wäre vermutlich überwiegend nicht greifbar (und wenn doch, wäre evtl. seine derzeitige Ehe gefährdet). Für die Sozialkassen wäre das eine schwere finanzielle Bürde - welcher Politiker könnte das vertreten?
Schlauer wäre vielleicht, was in der Sowjetunion einmal probiert wurde: Bei jeder Geburt automatisch einen Vaterschaftstest durchzuführen. Nur hätte dies in Kriegszeiten die Geburtenrate unerwünscht gesenkt ...