Edgar Dahl ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Gynäkologie der Justus-Liebig-Universität Gießen. Er hat gerade ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördertes Projekt mit dem Titel »ReproGenEthics: Fortpflanzungsmedizin in einer pluralistischen Gesellschaft « abgeschlossen. Neben Fragen der Bioethik beschäftigen ihn Probleme der Moralphilosophie, Rechtsphilosophie und Religionsphilosophie.
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1. In der Praxis entscheidet die Mehrheit
23.11.2006, Otto Stump, KölnBeim 1. Grundsatz (Beweislast trägt, wer behauptet, dass ein Verhalten andere schädigt) stellt sich die Frage, was ist eine Schädigung? Je nach Weltanschauung und Lebenserfahrung fällt die Antwort sehr unterschiedlich aus.
Da ändert auch der 2. Grundsatz (Argumente müssen überzeugend sein) leider nichts. Hier wäre zum Beispiel zu fragen, w e n müssen die Argumente überzeugen, und wer hat das Recht die Entscheidung darüber zu fällen?
Auch das 3. Prinzip (ausschließlich sich selbst schaden ist erlaubt) verfängt leider nicht, weil sich fast bei jeder Handlung, die scheinbar nur mich selbst betrifft, jemand mit gutem Grund geschädigt fühlen kann. Fast jede Handlung hat ja Auswirkungen auf meine Umgebung.
Im 4. Grundsatz (Kriminalisierung eines Verhaltens verursacht mehr Schaden, als sie verhindert) fällt es sicher oft schwer zu entscheiden, was ist denn der größere Schaden. Auch hier fragt sich wieder, w e r diese Entscheidung fällt.
Der 5. Grundsatz (moralische Überzeugung anderer ist kein Maßstab) ist praktisch überhaupt nicht anwendbar, denn sämtliche Gesetze basieren (bewusst oder unbewusst) auf Moralvorstellungen des Gesetzgebers.
Auch andere Argumente in dem Artikel sind nicht unbedingt schlüssig. So wird die Frage, ob es für ein Kind besser gewesen wäre, nicht geboren worden zu sein, als eine bestimmte Lebenssituation vorzufinden (zum Beispiel von homosexuellen Paaren aufgezogen zu werden oder mit einer schwerwiegenden Behinderung aufzuwachsen) sicher - auch "allen Ernstes" - sehr unterschiedlich beantwortet werden.
Ob uns das passt oder nicht: In der Praxis letztlich entscheidend für alle diese Fragen ist eine Mehrheitsentscheidung. Die Vorstellung in dem Artikel, dass selbst gegen 99,9% der Bevölkerung die genannten Grundsätze angewandt werden müssten, erscheint mir beinahe abenteuerlich: Hieße das doch, dass die Entscheidung von den restlichen 0,1% der Bevölkerung zu treffen wären. Leider gibt es das in Diktaturen ja tatsächlich. Was dabei herauskommt kann man fast jeden Tag in den Nachrichten verfolgen.
Zum Schluss, um Missverständnisse zu vermeiden: Ich hätte mit einer Änderung der fraglichen Gesetze keine Probleme.