3-D-Skelettansicht der Innenfläche der Schwarzen Hand von Schloss Hohenlimburg
Leibzeichen sind in der Rechtsgeschichte das zum Beweis einer begangenen Mordtat von dem Ermordeten in das Gericht gebrachte körperliche Zeichen. Nach mittelalterlich-frühneuzeitlichen Rechtsvorschriften musste bei der Gerichtsverhandlung nicht nur der Täter, sondern auch das Opfer anwesend sein. Dazu wurde dem Mordopfer eine Hand oder ein Fingerglied abgetrennt und der restliche Leichnam bestattet. Die abgetrennten Körperteile mussten aber konserviert beziehungsweise mumifiziert werden, denn zwischen einer Tat und ihrer Verhandlung konnten Wochen, Monate oder Jahre liegen, je nachdem wann der Täter gefasst wurde. Sie belegen, dass aus juristischen Gründen in der Geschichte Mitteleuropas eine Notwendigkeit zur Mumifizierung bestand. Dies sei ein in der europäischen Mumifizierungsgeschichte und -tradition völlig neuer Aspekt, so die Forscher.





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