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Lexikon der Psychologie |
Abwertungsprinzip, hilft die Frage beantworten, wie die Kombination von zwei plausiblen Ursachen für einen Effekt die Bedeutung einer Ursache beeinflußt. Hierzu stellt die Attributionstheorie (Attribution) zwei Konfigurationsmodelle bereit - das Aufwertungsprinzip und das Abwertungsprinzip. Nach dem Abwertungsprinzip wird die Plausibilität einer Ursache, die einen Effekt hervorrufen kann, durch das Vorliegen weiterer plausibler Ursachen abgeschwächt. Wenn sich beispielsweise Rolf sein Essen kocht, ist es plausibel anzunehmen, daß die Ursache seiner Handlung darin liegt, daß er Hunger hat.
Eine zweite plausible Ursache läge dann vor, wenn dem Beobachter bekannt wäre, daß Rolf gerne kocht. In diesem Fall würde der Beobachter die erste Ursache in ihrer Bedeutung verringern bzw. abwerten. Im Sinne der kognitiven Algebra läßt sich das Abwertungsprinzip folgendermaßen darstellen, wobei die Ursache mit U und der Effekt mit E gekennzeichnet ist:
Bei einem gleichbleibenden Effekt muß also U1 einen geringeren Wert haben, vorausgesetzt, daß U2 nicht den Wert Null annimmt. Das Abwertungsprinzip enthält die Annahme, daß nicht notwendigerweise auf den Akteur als Ursache geschlossen wird (Attributionsfehler, fundamentaler), wenn situative Zwänge gegeben sind. Durch die Anwendung des Abwertungsprinzips kann es auch zur Unterminierung der intrinsischen Motivation kommen, wenn eine Tätigkeit, die eigentlich aus Interesse ausgeführt wird, durch Anreize zusätzlich extrinsisch verstärkt wird. Dies wird auch als übermäßige Rechtfertigung (Rechtfertigung, übermäßige) bezeichnet. Wenn beispielsweise eine Schülerin Hilfe beim Lösen einer Aufgabe erhält, die sie nicht benötigt, besteht die Gefahr, daß sie fälschlicherweise für inkompetent gehalten wird.
E.Ro.
Literatur
Bierhoff, W. (1998). Sozialpsychologie. Stuttgart: Kohlhammer.
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