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News: Aktionswert soll Acrylamid in Lebensmitteln begrenzen

Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) empfiehlt die Einführung eines "Aktionswertes" von 1000 Mikrogramm Acrylamid als vorübergehende maximale Menge pro Kilogramm Lebensmittel. Er soll Verbraucher kurzfristig vor Spitzenbelastungen schützen, bis ein wissenschaftlich fundierter Höchstwert festgelegt werden kann. Außerdem fordert der Leiter des BgVV, Dieter Arnold, die Hersteller nachdrücklich auf, "alle Anstrengungen zu unternehmen, die Gehalte so schnell und so weit wie möglich zu senken".

Acrylamid wird als giftig eingestuft und kann wahrscheinlich Krebs auslösen. Erst vor kurzem ist bekannt geworden, dass Acrylamid bei der Herstellung vor allem von stark erhitzten, kohlenhydrathaltigen Lebensmitteln (beispielsweise Kartoffelchips) in zum Teil großen Mengen entsteht. Wie das genau passiert, ist momentan aber noch unklar.

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  • Quellen
BgVV

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