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Kompaktlexikon der Biologie |
Biogenetische Grundregel, von Ernst Haeckel (1866), basierend auf K.E. von Baer und C.R. Darwin, formuliertes Naturgesetz, das besagt, dass die Entwicklung des Einzelwesens (Ontogenese) die kurze Wiederholung seiner Stammesgeschichte (Phylogenese) ist. Grundlage der Regel ist nach hetigem Verständnis, dass die Individualentwicklung auf alten Entwicklungsprogrammen der stammesgeschichtlichen Vorfahren aufbaut.
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